Immer häufiger kontaktieren uns Mandanten, die wegen der Nutzung von Musik auf Tik Tok, Facebook oder Instagram abgemahnt wurden. Viele Unternehmen und Selbstständige gehen davon aus, dass die auf der Plattform angebotenen Musiktitel auch für gewerbliche Zwecke verwendet werden dürfen – schließlich bieten die Plattformen teilweise sogar eine spezielle Auswahl für Business-Accounts an.
Doch genau hier lauert eine teure Falle: Auch diese Titel können urheberrechtlich geschützt sein, und ihre Nutzung ohne entsprechende Lizenz kann schnell zu Schadensersatzforderungen in beträchtlicher Höhe führen.

Aktuelle Abmahnungen: Künstler und Rechteinhaber verlangen hohen Schadensersatz

In letzter Zeit lassen immer mehr Künstler, Produzenten und Musikverlage durch spezialisierte Kanzleien sogenannte Berechtigungsanfragen verschicken. Darin wird den Betroffenen vorgeworfen, ein bestimmtes Musikstück – oft nur wenige Sekunden lang – in einem Beitrag verwendet zu haben. Diese Schreiben verweisen regelmäßig auf die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform, nach denen die Musikbibliothek nicht für kommerzielle oder geschäftliche Zwecke genutzt werden darf, sofern keine separate Lizenz erworben wurde. Auch wenn diese Anfragen auf den ersten Blick harmlos wirken, da zunächst keine konkrete Geldforderung enthalten ist, sollten sie sehr ernst genommen werden. Häufig dienen sie nur als Vorstufe zu einer Abmahnung, die in einem zweiten Schritt folgt.

Warum schon wenige Sekunden Musik teuer werden können

Viele Betroffene reagieren gutgläubig auf die erste Anfrage und geben an, dass keine Lizenz vorliegt. Damit liefern sie den Rechteinhabern jedoch genau die Information, die später als Beweisgrundlage für die Geltendmachung von Schadensersatz dient und die Forderungen liegen teilweise im fünfstelligen Bereich!

Auch Abmahnungen aufgrund von unlizenzierter Nutzung von Bildern häufen sich

Haben Sie auch schon einmal ein Bild von einer der vielen Plattformen genutzt, die Bilder zur Verfügung stellen und diese teilweise zur kostenlosen Nutzung anbieten?
Die aktuellen Entwicklungen machen deutlich: Auch Werke, die die sozialen Medien oder Bilderplattformen scheinbar frei zur Verfügung stellen, dürfen nicht ohne weiteres gewerblich genutzt werden. Bei Bilderplattformen ist dringend zu empfehlen, per Screenshot zu dokumentieren, dass das gewählte Bild zur kostenlosen, zeitlich nicht limitierten Nutzung zur Verfügung gestellt wird.

Wir helfen Ihnen!

Wer eine Anfrage oder Abmahnung wegen Musik- oder Bildernutzung auf Social Media erhält, sollte nicht selbst antworten. Jede unbedachte Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden. Stattdessen ist es ratsam, unverzüglich rechtlichen Rat einzuholen, um die Situation sachlich und strategisch richtig zu beurteilen. Melden Sie sich gern – wir helfen Ihnen!